BEITRAGSORDNUNG

Die Beiträge der IWS Mitglieder staffeln sich nach dem von dem jeweiligen Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr erwirtschafteten Umsatz.
Unternehmen im Sinne dieser Beitragsordnung, d.h. juristische Personen, Personengesellschaften, Vereine, Vereinigungen etc. zahlen je nach Umsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr folgende Beiträge:

Umsatz bis zu 100 Mio. EUR

Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 100 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 500,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt. Zusätzlich zahlen solche Unternehmen einen einmaligen Aufnahmebeitrag von 500,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.

Umsatz bis zu 300 Mio. EUR

Unternehmen mit einem Umsatz von über 100 Mio. EUR bis zu 300 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 750,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt. Zusätzlich zahlen solche Unternehmen einen einmaligen Aufnahmebeitrag von 750,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.

Umsatz von über 300 Mio. EUR

Unternehmen mit einem Umsatz von über 300 Mio. EUR im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 1.000,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt. Zusätzlich zahlen solche Unternehmen einen einmaligen Aufnahmebeitrag von 1.000,00 EUR zuzüglich etwaiger gesetzlicher USt.


Platinum Mitgliedschaft

Exklusives Kooperationskonzept mit besonderen Möglichkeiten;
– Logo- Platzierung in Marketingmaterial inkl. Pressekonferenz (Sponsoren- Wand) 
– Produkt (Info) in Goodiebag für alle Teilnehmer von IWS Veranstaltungen
– Informations- oder Produktpräsentationsstand vor Ort auf IWS Veranstaltungen
– Nutzung eines offiziellen Fahrservice durch den IWS & seine Senatoren
– Ihre Wünsche (Ihre individuellen Punkte in Abstimmung)